CCC: Auch aktueller Staatstrojaner ist rechtswidrig

Online seit Wed 26 October 2011 in Politik und Gesellschaft

DerChaos Computer Club hat eine neuere Version des “Staatstrojaners” analysiert und kommt wieder zu ähnlichen Ergebnissen wie schon bei der Vorangegangenen Version der Malware. Der Trojaner kann weiterhin von Dritten gekapert werden und auch das nachladen von externen Daten ist möglich.

Die Forderungen des CCC, sind deswegen die logische Konsequenz:

  1. Kein weiterer Einsatz von Trojanern in strafprozessualen Ermittlungen,
  2. Sofortige Offenlegung der Quellcodes und aller Prüfprotokolle über vergangene Einsätze von Trojanern durch deutsche Ermittlungsbehörden,
  3. Zukünftige automatische Offenlegung von Quellcode, Binary und Protokollen des Trojaners nach jedem Einsatz.
  4. Bei einer staatlichen Infiltration eines Rechners muß unwiderruflich die Möglichkeit erlöschen, Daten von der Festplatte des infiltrierten Systems gerichtlich zu verwerten.

Vor allen Dingen Punkt vier ist wichtig: Nach einem Einbruch durch einen Trojaner und dem Schaffen einer Hintertür zum Rechner, kann man nicht davon ausgehen, dass alle gefundenen Beweise auch tatsächlich vom Beklagten sind.